Anbieter: Krone Baustein e.K., handelnd unter der Marke BauFin!app Eschenstieg 1 20259 Hamburg, Deutschland Vertreten durch: Krzysztof Jerzy Buczyński, Inhaber E-Mail: support@baufin.app Datenschutz-Kontakt: datenschutz@baufin.app Steuer-Nr.: 22/282/38532 USt-IdNr.: DE344558054 Handelsregister: Amtsgericht Hamburg, HRA 127948
Stand: 2026-09-06
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(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen der BauFin!app (nachfolgend "Anbieter") und Unternehmen im Sinne des §14 BGB (nachfolgend "Kunde") über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung BauFin!app und der dazu gehörigen Module.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennt der Anbieter nicht an, es sei denn, der Anbieter hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
(3) Der Anbieter bietet seine Leistungen ausschließlich an Unternehmen im Sinne des §14 BGB an. Verbrauchergeschäfte im Sinne des §13 BGB sind ausdrücklich ausgeschlossen.
(4) Aenderungen dieser AGB werden dem Kunden in Textform mitgeteilt. Die Aenderungen werden Vertragsbestandteil, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Der Anbieter weist auf diese Folge in der Mitteilung gesondert hin.
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(1) Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software BauFin!app in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet (Software as a Service) sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die durch den Kunden im Rahmen der Nutzung generierten Daten.
(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Basispaket BauFin Fundament, den vom Kunden hinzugebuchten Zusatzleistungen und der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf `https://baufin.app/pricing`.
Es gelten folgende Gruppen:
Das Modul GPS-Tracker ist im Programm sichtbar; die Erfassung von Fahrten setzt eine für das Fahrzeug erworbene und zugeordnete BauFin BOX voraus.
(3) Die Software umfasst insbesondere folgende Module:
(4) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln, zu ändern oder zu erweitern, sofern hierdurch der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang nicht wesentlich eingeschränkt wird. Wesentliche Aenderungen werden mit einer Vorlaufzeit von mindestens 30 Tagen in Textform angekündigt.
(5) KEINE STEUER- ODER RECHTSBERATUNG: Die Software unterstützt den Kunden bei der Erfüllung steuerlicher und gesetzlicher Pflichten, ersetzt aber nicht die individuelle Beratung durch Steuerberater, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer oder andere fachkundige Beratung. Dies gilt insbesondere für die KI-gestützten Auswertungen und für den Spar-Check: beide dienen ausschließlich der allgemeinen Information, rechnen und weisen auf Regeln hin, treffen aber keine Entscheidung. Sie stellen KEINE Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes oder des Rechtsdienstleistungsgesetzes dar.
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(1) Die Darstellung der Tarife auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, ein Angebot abzugeben.
(2) Mit Absenden der Bestellung im Bestellprozess gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Nutzungsvertrags ab.
(3) Der Vertrag kommt mit Annahme durch den Anbieter zustande. Die Annahme erfolgt durch Bestätigung in Textform oder durch Freischaltung der Software.
(4) Der Kunde versichert mit Vertragsschluss, Unternehmer im Sinne des §14 BGB zu sein. Der Anbieter ist berechtigt, einen entsprechenden Nachweis (z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug) zu verlangen.
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(1) Der Anbieter stellt die Software auf seinen oder den Servern seiner Unterauftragsverarbeiter (siehe AVV) bereit. Der Uebergabepunkt ist der Router-Ausgang des Rechenzentrums.
(2) Der Anbieter betreibt die Software mit dem Ziel einer möglichst hohen Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert. Der Anbieter ist für Server, Netz und Strom seinerseits auf Dritte angewiesen (siehe AVV, Anlage 2) und sagt keine höhere Verfügbarkeit zu, als seine eigenen Dienstleister ihm zusagen.
(3) Wartungsfenster werden mit angemessener Vorlaufzeit in Textform oder in der Software angekündigt. Unaufschiebbare Wartungen aus zwingenden Gründen (z. B. Sicherheitsupdates) darf der Anbieter auch kurzfristig durchführen. Nicht in der Verantwortung des Anbieters liegen höhere Gewalt, Netzausfälle und Cyberangriffe Dritter.
(4) Support wird an Werktagen (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters) bearbeitet. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten in Stunden werden nicht zugesichert. Gutschriften oder Vertragsstrafen wegen Nichtverfügbarkeit sind ausgeschlossen; die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
(5) Einzelheiten zu Verfügbarkeit, Wartung und Support regelt Anlage A (Verfügbarkeit und Support).
(6) Der Anbieter ist berechtigt, Unterauftragsverarbeiter im Sinne von Art. 28 Abs. 2 DSGVO einzusetzen. Die aktuelle Liste der Unterauftragsverarbeiter ist Bestandteil des AVV (siehe § 9 und AVV Anlage 2).
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(1) Gegenstand: Der Anbieter stellt dem Kunden im Firmenpanel Werkzeuge bereit, mit denen der Kunde Anfragen betroffener Personen nach Art. 15 bis 22 DSGVO selbst bearbeiten kann. Dazu gehören insbesondere: eine Übersicht der eingegangenen Anfragen mit Fristanzeige, vorbereitete Antworttexte, der maschinenlesbare Datenexport sowie die Dokumentation der Bearbeitung im Änderungsprotokoll.
(2) Ohne Aufpreis: Diese Werkzeuge sind Bestandteil des Zusatzmoduls Kundenportal (§ 2). Sie werden weder gesondert gebucht noch gesondert abgerechnet.
(3) Verantwortlicher bleibt der Kunde: Der Kunde ist für die Daten der von ihm betreuten Personen Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Er beantwortet die Anfragen selbst. Der Anbieter beantwortet keine Anfragen im Namen des Kunden, trifft keine Entscheidung über deren Berechtigung und vertritt den Kunden nicht gegenüber betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden. Eine Vollmacht wird nicht erteilt und nicht benötigt.
(4) KEINE RECHTSDIENSTLEISTUNG: Die Bereitstellung von Software und Textbausteinen ist keine Rechtsdienstleistung im Sinne des §2 RDG. Die rechtliche Beurteilung einer Anfrage - etwa ob einer Löschung gesetzliche Aufbewahrungspflichten entgegenstehen - obliegt dem Kunden; bei komplexen Fragen empfiehlt der Anbieter die Einschaltung eines auf Datenschutzrecht spezialisierten Rechtsanwalts.
(5) Fristen: Die Frist von einem Monat nach Art. 12 Abs. 3 DSGVO läuft gegenüber dem Kunden. Die Software zeigt die verbleibende Zeit an und weist auf ablaufende Fristen hin; die Einhaltung der Frist schuldet der Kunde.
(6) Unterstützung im Einzelfall: Auf ausdrückliche Bitte des Kunden unterstützt der Anbieter bei der technischen Aufbereitung von Daten (z. B. Export, Berichtigung im System). Diese Unterstützung ist im Standardumfang mit der Vergütung nach § 6 abgegolten. Außergewöhnliche Aufwände - insbesondere mehr als 20 Anfragen im Monat, Identitätsstreit oder die Beteiligung an gerichtlichen Auseinandersetzungen - werden gesondert nach Aufwand zu marktüblichen Sätzen abgerechnet und bedürfen einer vorherigen Vereinbarung in Textform.
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(1) Die geltenden Preise für das Basispaket BauFin Fundament und die Zusatzmodule ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste auf `https://baufin.app/pricing`.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 19 %. Die in der Preisliste ausgewiesenen Beträge sind Bruttopreise; auf den angegebenen Preis wird kein weiterer Betrag aufgeschlagen.
(3) Die Vergütung wird monatlich im Voraus fällig und ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen. Die Zahlung erfolgt über Revolut oder PayPal (einschließlich Kartenzahlung über diese Zahlungsdienstleister).
(4) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt:
(5) Der Kunde kann gegenüber Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, das auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
(6) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise einmal pro Vertragsjahr anzupassen. Eine Preiserhöhung wird 6 Wochen vor Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Der Kunde hat das Recht, den Vertrag innerhalb dieser Frist mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preisänderung zu kündigen.
(7) Kostenloser Testzeitraum: Die ersten 30 Tage der Softwarenutzung sind kostenlos; die Zahlungspflicht beginnt danach. Einzelheiten regelt § 14. Während des Testzeitraums kann der Kunde den Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen und ohne Kosten in Textform kündigen; in diesem Fall entstehen keine Zahlungsverpflichtungen.
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(1) Der Kunde ist verpflichtet:
(2) Der Kunde stellt sicher, dass alle Mitarbeiter, die Zugriff auf die Software haben, vor Beginn der Nutzung in den Datenschutz und in die Bedienung der Software eingewiesen werden.
(3) Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter seinen Zugangsdaten erfolgen.
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(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software während der vereinbarten Laufzeit den vertraglich vereinbarten Anforderungen entspricht und insbesondere die in der Leistungsbeschreibung dargestellten Funktionen erfüllt.
(2) Mängelrechte des Kunden setzen voraus, dass der Kunde Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform anzeigt.
(3) Bei Mängeln der Software, die die Nutzung wesentlich beeinträchtigen, ist der Anbieter berechtigt und verpflichtet, den Mangel nachzubessern. Wenn die Nachbesserung trotz zweimaliger Nachfrist scheitert, kann der Kunde die Vergütung mindern oder den Vertrag mit angemessener Frist kündigen.
(4) Der Anbieter behebt gemeldete Mängel der Software mit der gebotenen Sorgfalt im Rahmen des Supports nach § 4 Abs. 4. Ein Anspruch auf Gutschriften oder Vertragsstrafen wegen Nichtverfügbarkeit besteht nicht; die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben unberührt.
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(1) Der Anbieter und der Kunde sind sich einig, dass es sich bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter um eine Auftragsverarbeitung im Sinne des Art. 28 DSGVO handelt.
(2) Die Parteien schließen einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV") als integralen Bestandteil dieses Vertrags ab. Der AVV ist Bestandteil dieser AGB und mit Vertragsschluss automatisch wirksam.
(3) Die im AVV definierten Pflichten beider Parteien gelten unabhängig vom Bestand dieser AGB fort, solange Daten beim Anbieter gespeichert sind.
(4) Datenschutzrechtliche Verantwortung: Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Der Anbieter ist Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO. Eine Anpassung dieser Rollenverteilung erfolgt nicht.
(5) Etwaige gesonderte Vereinbarungen zwischen den Parteien ändern diese AGB nicht, soweit dort nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.
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(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
(2) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen,
(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt für 5 Jahre nach Vertragsende fort.
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(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt:
(2) Bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet der Anbieter dem Grunde nach. Die Höhe der Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf (z. B. Bereitstellung der Software, Schutz der Mandantendaten vor unberechtigtem Zugriff).
(3) Im Uebrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Haftungshöchstbetrag: Die Haftung des Anbieters für Schäden aus diesem Vertrag ist - soweit nicht Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Personenschäden oder Produkthaftung vorliegt - auf den Betrag der jährlichen Nettovergütung im jeweiligen Schadensjahr begrenzt.
(5) Datenverlust: Die Haftung des Anbieters für Datenverlust ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der bei regelmäßiger und sicherer Datensicherung durch den Kunden eingetreten wäre. Der Kunde ist verpflichtet, regelmäßige Sicherungen seiner Daten vorzunehmen (Exportfunktionen).
(6) DSGVO-Haftung: Die Haftung der Parteien aus Art. 82 DSGVO bleibt unberührt. Die Innenverhältnis-Regelung im AVV gilt vor.
(7) IT-Haftpflichtversicherung: Der Anbieter unterhält eine IT-Haftpflichtversicherung mit angemessenem Versicherungsschutz (Deckungssumme mindestens 1 Mio EUR).
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(1) Laufzeit: Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Es besteht keine Mindestlaufzeit und keine Bindung an Jahresverträge.
(2) Ordentliche Kündigung: Der Vertrag kann von beiden Parteien jederzeit zum Ende der laufenden Abrechnungsperiode in Textform gekündigt werden. Die Abrechnungsperiode beginnt mit dem Tag der Freischaltung und umfasst einen Monat; sie ist nicht an den Kalendermonat gebunden. Der Kunde kann die Kündigung unmittelbar im Firmenpanel (Einstellungen, Bereich Abonnement) auslösen.
(3) Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Wichtige Gründe sind insbesondere:
(4) Form: Die Kündigung erfolgt in Textform (§126b BGB), z. B. per E-Mail an `support@baufin.app`.
(5) Rechtsfolgen Vertragsende:
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(1) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Anbieters.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag - soweit zulässig - ist der Sitz des Anbieters.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
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(1) Die ersten 30 Tage ab Registrierung sind kostenlos (Testzeitraum); die Zahlungspflicht beginnt danach. Während des Testzeitraums sind das Basispaket sowie die Zusatzmodule Mitarbeiter, Subunternehmer, Kundenportal und Datenexport Pro freigeschaltet, ebenso die ohne gesonderte Buchung enthaltenen Bereiche (Buchhalterportal, Lager) und die Ansicht des GPS-Trackers. Nicht im Testzeitraum enthalten ist der Spar-Check. Der Kunde kann in dieser Zeit jederzeit kostenfrei kündigen.
(2) Nach Ablauf des Testzeitraums wird der Zugang auf den Lesemodus beschränkt (keine Datenänderung möglich). Der Kunde wird per E-Mail informiert.
(3) Werden innerhalb von 90 Tagen nach Ablauf des Testzeitraums keine Zahlungsdaten hinterlegt, werden alle Daten unwiderruflich gelöscht. Der Kunde wird 14 und 7 Tage vor der Löschung per E-Mail informiert.
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(1) Der Anbieter bietet als optionalen, kostenpflichtigen Zusatzdienst den „Datenexport Pro" an. Dieser Dienst umfasst den täglichen automatischen Export aller Geschäftsdaten des Kunden in einem maschinenlesbaren Format.
(2) Die Exportdateien werden bei einem externen Speicherdienstleister (Rechenzentrum Amsterdam, EU) verschlüsselt gespeichert. Die Aufbewahrungsdauer beträgt 30 Tage. Im Benutzerpanel sind die Exporte der letzten 7 Tage zum Download verfügbar.
(3) Der Download-Link ist 72 Stunden gültig und auf maximal 5 Downloads beschränkt. Jeder Download wird zu Auditzwecken protokolliert.
(4) Der Anbieter gewährleistet eine Export-Verfügbarkeit von 99,5 % pro Kalendermonat. Geplante Wartungsarbeiten sind hiervon ausgenommen und werden mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt.
(5) Das Recovery Point Objective (RPO) beträgt 24 Stunden. Im Falle einer Störung können somit maximal die Daten eines Tages nicht im Export enthalten sein.
(6) Einzelheiten zur Verfügbarkeit und Qualität des Dienstes sind im Service Level Agreement (SLA) unter `baufin.app/sla` geregelt.
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(1) Der Kunde ist verpflichtet, die vom Anbieter bereitgestellten Datensicherungsmöglichkeiten regelmäßig zu nutzen und Kopien seiner Daten auf eigenen Speichermedien zu sichern — mindestens einmal wöchentlich.
(2) BauFin!app stellt hierfür zwei Möglichkeiten bereit: a) die kostenlose Funktion „Datensicherung" (Einstellungen → Datensicherung), die jederzeit einen manuellen Download ermöglicht; b) den optionalen Dienst „Datenexport Pro" nach § 15.
(3) Nutzer des Dienstes „Datenexport Pro" sind verpflichtet, die zugestellten Exportdateien regelmäßig herunterzuladen — mindestens einmal wöchentlich.
(4) Unterlässt der Kunde die regelmäßige Sicherung seiner Daten, so ist ein hierauf beruhender Schaden im Rahmen des § 254 BGB als Mitverschulden des Kunden zu berücksichtigen. Die Haftung des Anbieters beschränkt sich in diesem Fall auf den Wiederherstellungsaufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich gewesen wäre.
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(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Eine weitergehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Der Anbieter ist IT-haftpflichtversichert. Einzelheiten auf Anfrage.
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(1) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt.
(2) Aenderungen: Aenderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aenderung dieses Textformerfordernisses.
(3) Vorrang AVV: Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen AGB und dem AVV gehen die Regelungen des AVV vor, soweit es um datenschutzrechtliche Fragen geht.
(4) Anlagen: Folgende Anlagen sind integraler Bestandteil dieser AGB:
(5) Mitteilungen: Mitteilungen erfolgen in Textform an die im Vertrag hinterlegten E-Mail-Adressen. Der Kunde verpflichtet sich, Aenderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich mitzuteilen.
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Der Anbieter betreibt die Software mit dem Ziel einer möglichst hohen Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote wird nicht zugesichert und nicht abgerechnet.
Der Grund ist keine Zurückhaltung, sondern die tatsächliche Abhängigkeit: Server, Netz und Strom stellen Dritte bereit (siehe AVV, Anlage 2). Der Anbieter kann keine höhere Verfügbarkeit zusagen, als seine eigenen Dienstleister ihm zusagen, und sagt deshalb keine zu.
| Art der Wartung | Ankündigung |
|---|---|
| geplante Wartung | mit angemessener Vorlaufzeit, in Textform oder in der Software |
| unaufschiebbare Wartung (z. B. Sicherheitsupdate) | auch kurzfristig, mit Hinweis nach Möglichkeit vorab |
| Kanal | Erreichbarkeit |
|---|---|
| E-Mail `support@baufin.app` | an Werktagen |
| Anliegen im Firmenpanel | an Werktagen |
Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz des Anbieters. Feste Reaktions- oder Wiederherstellungszeiten in Stunden werden nicht zugesichert.
Gutschriften, Vertragsstrafen oder pauschalierter Schadensersatz wegen Nichtverfügbarkeit sind ausgeschlossen. Die gesetzlichen Rechte des Kunden - insbesondere Gewährleistung und das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 12 - bleiben unberührt.
Störungen meldet der Kunde per E-Mail an `support@baufin.app` oder als Anliegen im Firmenpanel. Jede Meldung erhält eine Vorgangsnummer.
